Vielleicht spielt das Wetter mit und Sie können den diesjährigen Vatertag für eine Radtour nutzen. Ich wünsche Ihnen jedenfalls einen schönen und entspannten Feiertag im Kreise Ihrer Lieben.
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine umfassende Auskunft über ihre in Anspruch genommenen und abgerechneten medizinischen Leistungen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Die Krankenakssen (GKV) und die Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind somit verpflichtet, ihren Versicherten die über sie gespeicherten Daten herauszugeben.
Das Urteil erfolgte bereits im Jahr 2011 anlässlich der Weigerung der KV unter Berufung auf § 305 SGB V einen Versicherten weiter, als über das letzte Geschäftsjahr über dessen medizinische Leistungen und deren Kosten zu informieren.
Nach Ansicht des Gerichts stehen die Regelungen des § 305 SGB V und die Regelungen des § 83 SGB X nebeneinander. Nach § 83 SGB X können die Betroffenen im Rahmen des Sozialdatenschutzes Auskunft über die über sie gespeicherten Daten verlangen. Dieser Anspruch wird nicht durch die Regelungen in § 305 SGB V aufgehoben, sondern die beiden Paragrafen stehen nebeneinander und müssen parallel angewendet werden. weiterlesen »


